Lebensmittelgeprüftes Produkt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Diese Verordnung gilt für Materialien und Gegenstände, die in Form von Fertigerzeugnissen ihrem Zweck entsprechend mit Lebensmitteln oder Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt gebracht oder in Kontakt gebracht werden sollen.